Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungen im Hotel Vorbach Hamburg Betriebs GmbH

Geltungsbereich

1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise kurzfristige Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle dem Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.


2.    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Hotels.


3.    Die Überlassung von Hotelzimmern an Minderjährigen ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten, muss ausdrücklich zwischen Kunden und Hotel schriftlich vereinbart sein.


4.    Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich, schriftlich miteinander vereinbart wurde.



Vertragsabschluss / Vertragspartner / Haftung

1.    Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme durch das Hotel zu Stande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung zu bestätigen.


2.    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber, zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


3.    Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Leistungsmängel sind dem Hotel unverzüglich, schriftlich anzuzeigen. Sollten andere Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.



Leistungen, Preise, Zahlung

1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für die Forderungen von Urheberrechtsverwertungs-Gesellschaften.


3.    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige, gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Es gelten stets die zwischen Hotel und Kunden schriftlich vereinbarten Preise für die Dienstleistungen.


4.    Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für das Hotel einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Hotel eine Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Freisetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt.


Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden, gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten.


5.    Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


6.    Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten im Hotel durch Aushänge angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.



Rücktritt des Kunden

1.    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunden vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.


2.    Dies gilt nicht, bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges, gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.


3.    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nr. 1, Satz 3 vorliegt.


Tritt der Kunde nach der vereinbarten Frist des kostenfreien Rücktrittes zurück, so ist das Hotel berechtigt, 80% des vereinbarten Preises dem Kunden in Rechnung zu stellen.



Rücktritt des Hotels

1.    Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


2.    Wird eine vereinbarte oder oben, gemäß dem Absatz Leistungen, Preise, Zahlung gemäß Punkt 3, verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


3.    Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls


-    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,


-    Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden,


-    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Leistungserbringung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.


4.    Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.



Reservierungsoption

Für eine unverbindliche Mietanfrage, kann das Hotel dem Kunden eine Optionszeit nennen. Kommt innerhalb des festgelegten Zeitraumes kein schriftlicher Vertrag zu Stande, so fällt nach Ablauf der Frist die Verfügungsgewalt über die Räume automatisch an das Hotel zurück.



Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen

1.    Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Genehmigung des Hotels.


2.    Die neben den vereinbarten, vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Hotelbar, zusätzlich bestellte Getränke und Speisen, sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer – Kunden selbst zu zahlen. Geschieht dies nicht, so haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.



Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke in die Hotelbar und den Tagungsbereich-grundsätzlich nicht mitbringen. Für besondere Fälle kann mit dem Hotel ein Aufgeld vereinbart werden. Dieses wird auf die Rechnung aufgeschlagen.



Gema

Alle Musikveranstaltungen und Abspielungen von Musik während Tagungen, müssen vom Veranstalter – Kunden vorab der Gema gemeldet werden. Die Gebühren der Gema trägt der Kunde. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der Gema freigestellt.



Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1.    Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.


2.    Die Verwendung von eigenen, elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.


Störungen vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht zu vertreten hat.


Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.



Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen

1.    Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


2.    Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen - brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.


Wegen möglicher Beschädigungen, sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen im Hotel mit dem Hotel im Voraus abzustimmen.


3.    Mitgebrachte Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Unterbringung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dieses, darf das Hotel die Lagerung und Entfernung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Lagerraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibens eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o. g. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.



Haftung des Kunden für Schäden

1.    Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Betrieb oder ihm selbst verursacht werden.


2.    Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.

                                                           


Schlussbestimmungen

1.    Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, der Antragsannahme dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter – Kunden sind unwirksam.


2.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.


3.    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.


4.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


5.    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von ihm bzw. des durch ihn gebuchten Gastes nur zum Zwecke der Hotelzimmerreservierung gem. Art. 30 DSGVO/Art. 35 DSGVO bzw. auf Grund des Bundesmeldegesetzes vom Hotel gespeichert werden.




Stand: 03/2024